
Für die Einreise nach Ägypten dürfen Sie alle persönlichen und für den privaten Gebrauch gedachten Gegenstände wie Smartphone, Fotoapparat, Laptop oder Schmuck zollfrei einführen. Allerdings kann es vorkommen, das beim Zoll über bestimmte Gegenstände ein Vermerk gemacht wird, um sicherzustellen, dass Sie diese Dinge nicht vor Ort verkaufen.
Fremdwährungen sind ab einem Gegenwert von 10.000 EURO bei Einreise zu deklarieren. Die Einfuhr von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde ist untersagt. Auch bei der Einfuhr von Tauch und Schnorchelrobotern, Satellitentelefonen, Walkie Talkies und bestimmten GPS-fähigen Geräten, ausgenommen persönlich genutzte Smartphones, kann es bei der Einreise ohne die entsprechenden Genehmigungen zu Problemen kommen, diese reichen hin bis zur Beschlagnahmung der oben genannten Geräte und strafrechtlicher Verfolgung kommen.
Hier können Sie die Listen Einfuhr EU Land, Einfuhr nicht EU Läder Downloaden. Klicken Sie einfach auf das jeweilige Bild.
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Was dürfen Sie aus Ägypten Ausführen und was nicht.
Erlaubt
Tabak und Zigaretten
- 200 Zigaretten
- oder 100 Zigarellos
- oder 50 Zigarren
- oder 250 Gramm Rauchtabak
- oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkohol und Alkoholische Getränke
- 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Prozent Alkoholgehalt
- oder 2 Liter Alkoholische Getränke mit weniger als 22 Prozent Alkoholgehalt
- oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
- und 4 Liter nicht schäumende Weine
- und 16 Liter Bier
Souvenirs und Geschenke pro Person
- Bei Flug oder Seereisen bis maximal 430,00 EURO
- Bei Bahn oder Autoreisen maximal 300,00 EURO
- Für Personen bis 15 Jahren gilt ein maximal Betrag von 175,00 EURO
- Bargeld maximal 1000,00 Ägyptische Pfund EGP
- Fremdwährungen bis maximal 10.000,00 EURO, jedoch nur , wenn diese bei der Einreise angemeldet wurden
- Die Höchstmengen für Parfüm, Eau de Toilette, Kaffee und Tee werden abgeschafft, d.h.. diese Waren fallen künftig unter die Wertgrenze
Was dürfen Sie auf gar keinen Fall aus Ägypten ausführen
- Kulturgüter, Teppichwaren, Steine von Kulturstätten
- Antiquitäten
- Pflanzen und Tiere, Korallen Muscheln, versteinertes Holz, etc..
- Bei Mitnahme erlaubter Pflanzen brauchen Sie die Erlaubnis des Pflanzenschutzamtes
Auf vielen Basaren in Ägypten werden diese Waren legal verkauft, die Verkäufer erzählen einem auch das es kein Problem bei der Ausfuhr und Einfuhr nach Deutschland gibt, bei Ausfuhr drohen jedoch hohe Strafen. Eine aktuelle Liste, welche Antiquitäten, Pflanzen und Tierarten nicht aus Ägypten aus und nach Deutschland eingeführt werden, gibt es beim deutschen Zoll. Für die Richtigkeit der Angaben auf dieser Seite übernehme ich keine Haftung.
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